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Aktuelles aus dem Vereinsleben und ausgewählte Höhepunkte

MCF Pressekonf 2025
100 Jahre Mandolinen-Club Falkenstein e.V.

2025 feiert der Mandolinen-Club Falkenstein e.V. sein 100-jähriges Jubiläum. Freut euch auf zahlreiche musikalische und gesellschaftliche Höhepunkte!

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Ehrung der Jubilare

Anlässlich der Jahreshauptversammlung wurden folgende Jubilare für ihre Mitgliedschaft im Mandolinen-Club geehrt:.

Lieselotte Fischer für 50 Jahre
Volker Hollstein für 50 Jahre
Sabrina Fischer für 25 Jahre
Julian Danzer für 25 Jahre

sowie Heinz Reuter und Dr. Gerhard Korte für jeweils 40 Jahre und Hannelore Schlier für 60 Jahre.

Abbildung Plakette
Verleihung der PRO MUSICA Plakette aus Anlass des 100-jährigen Bestehens an den Mandolinen-Club Falkenstein e.V. auf dem Hessentag in Bad Vilbel

Offizielle Auszeichnung am Sonntag, den 22. Juni 2025, 10:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel

Die Pro-Musica-Plakette ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland für instrumentales Musizieren, die einer Musikvereinigung vom Bundespräsidenten verliehen wird. Erstmalig wurde die Pro-Musica-Plakette 1968 durch den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke gestiftet.

Auszüge aus dem Erlass des Bundespräsidenten vom 7. März 1968 zur Förderung der Laienmusik:

„Die Pro Musica-Plakette wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens, und damit um die Förderung des kulturellen Lebens, erworben haben. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung und […] wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme eines Empfehlungsausschusses. Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt […] Die Überreichung der Urkunde und der Ehrenplakette erfolgt durch die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in dem betreffenden Land.“